Stellplatz auf P1 bei Gehbehinderung – vorherige Anmeldung erforderlich?

Hallo zusammen,

ich reise zum ersten Mal am Donnerstagabend mit meiner Hündin im Wohnmobil zum Caravan Salon an. Die Tickets für den P1 sowie die Eintrittskarten für Freitag und Samstag habe ich bereits vor längerer Zeit gebucht und bezahlt.

Nun habe ich schon mehrfach gelesen, daß man mit dem zugewiesenen Stellplatz auf dem P1 durchaus Pech haben kann und möglicherweise noch weiter entfernt der Messehallen steht.
Für mich wäre das leider ein echtes Problem, da ich aufgrund einer Gehbehinderung auf möglichst kurze Wege angewiesen bin. Die entsprechende Behinderung ist allerdings noch nicht in meinem Behindertenausweis eingetragen.
In meinem aktuellen fachärztlichen Gutachten für das Sozialgericht wurde jedoch ausdrücklich festgestellt, daß bei mir die Voraussetzungen für das Merkzeichen G erfüllt sind.

Zusätzlich habe ich einen Hundebuggy dabei, in dem ich meine Hündin mitnehme und auf dem ich mich beim Gehen auch abstütze.
Mir ist dabei wichtig, einem möglichen Mißverständnis vorzubeugen: Es geht mir nicht darum, eine besondere Behandlung zu bekommen, weil ich die Messe bequem erreichen möchte. Natürlich ist mir bewußt, daß ich mich auf dem Messegelände selbst bewegen muß und das auch tun möchte. Der entscheidende Punkt ist vielmehr, daß meine körperliche Belastbarkeit begrenzt ist und ich die vorhandene Belastbarkeit für den eigentlichen Messebesuch benötige.
Ein unnötig langer Weg vom Stellplatz bis zu den Messehallen würde deshalb bereits einen erheblichen Teil meiner verfügbaren Belastbarkeit verbrauchen und könnte bei mir eine gesundheitliche Verschlechterung auslösen. Genau deshalb ist für mich die Entfernung des Stellplatzes zu den Messehallen von Bedeutung.

Was für mich momentan leider noch nicht eindeutig geklärt ist, ist die Möglichkeit, mit meinem E-Fahrrad und Hundeanhänger sicher von P1 zu den Messehallen zu gelangen. Mir wurde inzwischen erklärt, daß es zwischen P1 und den Messehallen offenbar keinen eigentlichen Radweg gibt, sondern daß Radfahrer dort wohl teilweise die Busspur nutzen müssen. Das halte ich mit einem E-Fahrrad und einem Hundeanhänger für keine gute bzw. sichere Lösung und möchte deshalb gerne wissen, welche Möglichkeit für mich tatsächlich vorgesehen ist.
Ebenso weiß ich nicht, ob ich den Hundeanhänger überhaupt in einem Shuttlebus mitnehmen dürfte.
Deshalb wäre es für mich sehr wichtig, möglichst keinen weit von den Messehallen entfernten Stellplatz zu bekommen.

Meine Frage an diejenigen, die sich damit auskennen oder vielleicht selbst schon in einer ähnlichen Situation waren:
Sollte ich meinen Wunsch nach einem möglichst messehallennahen Stellplatz bereits vorab per E-Mail beim Betreiber des P1 anmelden und mein Gutachten als Nachweis beifügen?

Oder reicht es aus, wenn ich bei der Anreise dem Einweiserpersonal mein Gutachten zeige und dort um einen entsprechend geeigneten Stellplatz bitte?
Mir geht es vor allem darum, das richtig zu regeln.

Vielleicht kann mir jemand sagen, wie das beim P1 in der Praxis gehandhabt wird und an wen ich mich am besten wenden sollte.

Vielen Dank schon einmal!

Moin Ilka,

ich habe ein ähnliches Problem, da ich 70% Gehbehinderung habe. Nach bisheriger Auskunft, muss bzw. soll man sich vor Ort melden. Diese Antwort per Telefon befriedigt mich nicht, da aus meinen Erfahrungen, dort zwar viele Ordner herumlaufen, auch sehr nett sind, aber keiner sich für das Problem verantwortlich fühlt. Ich hoffe noch, dass ich eine Info von der Parkplatzverwaltung erhalte und falls nicht, werde ich mich kurz vor unser Anreise dort nochmals in Erinnerung bringen müßen. Ich finde das hier mehr Service angebracht ist.

1 „Gefällt mir“

Hallo zusammen.
Wir sind jedes Jahr auf P1 und ich habe auch Probleme mit langen Strecken.
Jedoch sind alles nur kurze Wege.
Vom Parkplatz zum Shuttle-Bus, dann bis zum Haupttor fahren.
Drinnen den Behindertenausweis mit Ticket vorzeigen und man kann durch den „besonderen“ Eingang wo kein Drehkreuz ist und auch ein Rollstuhl durchkommt.
Sollte man wegen der Behinderung keine lange Wege machen können, ist an fast jedem Stand die Möglichkeit sich etwas auszuruhen.
Ansonsten ist die Messe womöglich zu anstrengend.
Gruß Doris

1 „Gefällt mir“

Nochmal ich.
Also das E-Bike würde ich zu Hause lassen.
Haben die Erfahrung gemacht, dass die Räder unnötig sind.
Der Hundebuggy reicht, damit kommt man gut in den Shuttle-Bus.

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für Deine Antwort, liebe Doris,
ich hoffe sehr, daß mein Hundebuggy tatsächlich in den Shuttlebus paßt, denn der ist ca. 72 cm breit.
(Aber ich habe gerade im Netz nach der Breite von Rollstühlen gesucht, die sind ja auch so breit.)
Immerhin wiegt Nelli ca. 24 kg.
Blöd wäre es dann allerdings, wenn ich den Hundebuggy jedes Mal vor dem Eintritt in den Shuttlebus auseinanderbauen müßte. Ich hoffe mal, das klappt alles so.

Keine Sorge Ilka, der Einstieg am Bus ist Rollstuhl gerecht.
Mit Haupteingang meine ich Eingang SÜD bei Halle 1

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank :pray:t2: für Deine Rückmeldung. :blush:

Liebe Clubmitglieder,

ich habe mich zu diesem Thema noch einmal informiert und dazu folgende Rückmeldung von Goldbeck erhalten:

Wenn vor Ort entsprechende Kapazitäten vorhanden sind und die Möglichkeit besteht, kann selbstverständlich auf die Bedürfnisse von Personen mit Beeinträchtigung eingegangen werden. In der Regel wird jedoch der jeweils nächstfreie Stellplatz zugewiesen, da sich dies vor Ort organisatorisch nicht anders steuern lässt.

Eine verbindliche Zusage für einen Stellplatz in unmittelbarer Nähe zu den Bushaltestellen können wir daher leider nicht geben.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, am Eingang Nord über die Erste-Hilfe-Station einen Rollstuhl auszuleihen . Vor Ort kann man sich dazu an das Messepersonal wenden oder die Hallentelefone neben den Eingängen nutzen.

Eine Voranmeldung wird dringend empfohlen und ist etwa drei Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich:

Rollstuhlverleih: +49 211 4560 231
E-Mail: rollstuhlverleih@messe-duesseldorf.de

Hier finden Sie alle gesammelten Informationen der Messe: Barrierefreiheit

Das Team CSC wünscht einen wunderbaren Aufenthalt!

1 „Gefällt mir“

Diese Antwort habe ich per E-Mail erhalten:

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne möchten wir Ihnen zu Ihren Fragen folgende Informationen geben:
Auf dem Parkplatz P1 gibt es keinen speziell ausgewiesenen Parkbereich für Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen G. Eine Reservierung eines bestimmten Parkplatzes ist uns daher leider ebenfalls nicht möglich.
Wir möchten Sie jedoch bitten, sich bei Ihrer Einfahrt auf P1 direkt an das dortige Personal zu wenden und Ihre Situation zu schildern. Die Kolleginnen und Kollegen werden selbstverständlich versuchen, Ihnen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten einen möglichst geeigneten Parkplatz zur Verfügung zu stellen.
Der aus unserer Sicht günstigste Weg mit dem Fahrrad vom Parkplatz P1 zum Eingang Nord führt durch den Sportpark. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser Weg nicht als offizieller Fahrradweg ausgewiesen ist und daher nur eingeschränkt für die Nutzung mit dem Fahrrad geeignet sein kann.
Die Mitnahme eines Hundeanhängers im Shuttlebus sollte außerhalb der Stoßzeiten in der Regel möglich sein. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass die Shuttlebusse zu bestimmten Zeiten sehr stark frequentiert und entsprechend voll sein können.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen bei Ihrer Planung weiterhelfen, und werden selbstverständlich unser Bestes tun, um Ihnen den Besuch so angenehm wie möglich zu gestalten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Winter
U-DK-ISC / Inhouse Service-Center
Tel.: +49 211 4560 - 01
E-Mail: info@messe-duesseldorf.de
Messe Düsseldorf GmbH
Stockumer Kirchstr. 61
40474 Düsseldorf
Germany
www.messe-duesseldorf.de
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf HRB 63
Geschäftsführer: Wolfram N. Diener (Vorsitzender / CEO), Marius Berlemann, Bernhard J. Stempfle
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Stephan Keller
Die Messe Düsseldorf GmbH verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutzbestimmungen der Messe Düsseldorf GmbH. Diese sind einsehbar unter www.messe-duesseldorf.de/datenschutz.
Grundsätzlich, d.h. vorbehaltlich der gesetzlichen Einschränkungen, können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit entweder auf vorgenannter Internetseite, per E-Mail an privacy@messe-duesseldorf.de oder auf postalischem Wege an Messe Düsseldorf GmbH, G2-RV, PF 101006, 40001 Düsseldorf, Deutschland, widersprechen