Österreich Vignette oder GO Box

Hallo zusammen,
ich habe vor, im März über Österreich nach Südtirol zu fahren. Habe mich auf der Webseite bei Asfinag wegen einer GO Box erkundigt und bin auf nachfolgende Aussage gestoßen.

Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG).

Somit ist sichergestellt, dass diese Fahrzeuge innerhalb dieser Übergangsfrist weiterhin mit Vignette und Streckenmaut das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz befahren können.
Meine Frage hierzu. Hat jemand schon mal diese Aktion in Anspruch genommen?
Ich bin mir hier nicht sicher, ob ich eine Go Box oder Vignette benötige.
Mein Womo wurde 2015 mit 3,5t zugelassen und 2021 auf 4,0t aufgelastet.
Meiner Meinung nach müsste ich doch mit einer Vignette fahren dürfen. Oder sehe ich das falsch.
Habe auch schon eine Anfrage an Asfinag gestellt, leider noch keine Antwort erhalten.
Was ist eure Meinung?
Würde mich über Antworten freuen.
Gruß Paul

Hallo Paul,

die Sache ist relativ simpel und ich erwähne hier nur die rechtliche Seite.

Alle Fahrzeuge, die eine zuläßige Gesamtmasse von über 3,5t haben (im Schein unter F.2) waren, sind und bleiben Go-Box pflichtig. Dabei spielt der Zeitpunkt einer ggf. durchgeführten Auflastung keine Rolle.

Die neue Regelung betrifft die technische Gesamtmasse (im Schein unter F.1). Ein unterschiedlicher Wert zwischen F.1 und F.2 kommt im Regelfall dann zustande, wenn ein Fahrzeug abgelastet wurde. Bei Dir dürften unter F.1 und F.2 aktuell 4t stehen. Würdest Du nun wieder auf 3,5t ablasten, könnte es passieren, daß zwar F.2 mit 3,5t eingetragen wird, F.1 aber bei 4t bliebe. DANN würde die neue Regelung greifen.

Daher würde ICH jedem empfehlen, F.1 auf 3,5t ändern zu lassen, wenn dieser Wert höher ist als bei F.2 (sofern dieser 3,5t beträgt).

Lange Rede, kurzer Sinn, Du hast 4t und mußt eine Go-Box benutzen, wenn Du Maut-pflichtige Straßen befahren möchtest.
Und, was unabhängig von der Maut geregelt ist, bei über 3,5t mußt Du von Anfang November bis Mitte April Ketten mitführen. Da Du im März unterwegs bist, trifft das bei Dir zu.

Alternativ gar nicht erst auf die Autobahn. Ich hab 4,25t und fahre keine Maut-pflichtigen Strecken. Dauert etwas länger, ist aber landschaftlich schöner.

Ich hoffe, ich habe Dir helfen können.

Gruß Martin

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Hoffe, der Auszug vom ÖCC (Campingclub des ÖAMTC) hilft hier Klarheit zu schffen:

Die wichtigsten Änderungen für Wohnmobilisten im Überblick:

Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und vor 1.12.2023 zugelassen und abgelastet wurden, sind von der fahrleistungsabhängigen Maut ab 2024 ausgenommen! Für diese Fahrzeuge gilt bis 31. Januar 2029 Bestandsschutz. Ab 1. Februar 2029 brauchen alle Fahrzeuge mit einer tzGm über 3,5 Tonnen in Österreich eine GO-Box .

Fahrzeuge, die eine höhere technisch zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg haben und nach 1.12.2023 zugelassen oder abgelastet werden, sind ab 1.1.2024 von fahrleistungsabhängigen Maut betroffen und brauchen eine GO-Box!

Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis inkl. 3.500 kg ändert sich nicht. Es gilt weiterhin Vignettenpflicht.

Gruß Peter

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Hallo,
danke für die Informationen. Werde da um eine GO Box nicht herumkommen.
Da ich von Innsbruck über den Brenner zum Kronplatz fahren möchte, ist ein Umweg über den Rechenpass nicht sinnvoll.
Werde es überleben und hoffentlich einen schönen Urlaub haben.
Gruß Paul

Das hast Du sehr gut erklärt und dem ist nichts hinzuzufügen. :+1::+1::+1:

Hallo zusammen,

Je nachdem wo Du hin möchtest wäre die Strecke über den Reschenpass am See vorbei eine schöne Strecke. Auch durch das Vinschgau durch hat die Landschaft ihren Reiz und ist im März gut zu fahren wenn es an dem Reisetag nicht gerade schneit. Am Reschensee gibt es einen Stellplatz, da kann man eine Nacht stehen. Nur die Gasflasche würde ich dort nicht tauschen, ziemlich teuer. Go-Box zur Mautpflicht mitführen. Dann ist man auf der sicheren Seite. Alles andere hat Martin bestens erläutert.

Gute Reise und einen schönen Urlaub !!

Hallo Peter,

was Paul „zitiert“ hat, war ja sinngemäß das gleiche. Aber die Unsicherheit Pauls war identisch mit so einigen, die auf YT vom ADAC entsprechende Kommentare hinterlegt oder Fragen gestellt haben.
Das größte Mißverständnis scheint zu sein, daß das Thema „technische Gesamtmasse“ bisher keins war und nur das zul. Gesamtgewicht eine Rolle gespielt hat. Da haben die Ösis eine Methode gefunden, zusätzlich Geld zu kassieren (wie auch nun das Thema Fernpaß-Maut).
Daher meine persönliche Empfehlung, daß man beide Einträge (F.1/F.2) auf den gleichen Wert eintragen läßt (wenn nicht eh schon geschehen).

Gruß Martin

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Hallo Paul,
das mit der Go Box ist vollkommen Easy.
Ich hab mir auch Gedanken gemacht wie das wohl geht.
Einfach Bestellen hat 5,00€ Porto gekostet und es wird nur etwas berechnet wenn auch gefahren wird. Ich war jetzt seit 2021 nicht mehr in AT und es entstehen keine Kosten.
Wenn ich wieder nach Österreich fahre hole ich die Box aus dem Handsachuhfach und klemm sie wieder an die Scheibe und die belasten mir den Service.

Gruß Helmut

Hallo Helmut, ich habe die Box bei „Go-Maut“. Muss aber - ich glaube alle 3 Monate - immer mal mich einloggen. Aufpassen: die Box läuft irgendwann ab, dann brauchst Du eine Neue. Kostet aber nichts extra. Holst du einfach am ersten Service Punkt an dem Du vorbeifährst ab und weiter läuft es wie vorher

Hallo HaPe,
danke für die Info.
Gruß aus Leonberg

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Hallo, Grüße aus LEO nach LEO :raised_hand_with_fingers_splayed:

PETER