Hallo zusammen,
ich habe vor, im März über Österreich nach Südtirol zu fahren. Habe mich auf der Webseite bei Asfinag wegen einer GO Box erkundigt und bin auf nachfolgende Aussage gestoßen.
Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG).
Somit ist sichergestellt, dass diese Fahrzeuge innerhalb dieser Übergangsfrist weiterhin mit Vignette und Streckenmaut das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz befahren können.
Meine Frage hierzu. Hat jemand schon mal diese Aktion in Anspruch genommen?
Ich bin mir hier nicht sicher, ob ich eine Go Box oder Vignette benötige.
Mein Womo wurde 2015 mit 3,5t zugelassen und 2021 auf 4,0t aufgelastet.
Meiner Meinung nach müsste ich doch mit einer Vignette fahren dürfen. Oder sehe ich das falsch.
Habe auch schon eine Anfrage an Asfinag gestellt, leider noch keine Antwort erhalten.
Was ist eure Meinung?
Würde mich über Antworten freuen.
Gruß Paul