Fahrzeuggesamtgewicht

Hallo Ulli,

in der Regel gibt es in jeder Gemeinde eine geeichte öffentliche Waage auf der man sein Fahrzeug wiegen lassen kann. Einzeln mit den Achsen darauf fahren und dann addieren. Bei der Auflastung deines Fahrzeugs achte bitte nicht nur bei den Felgen auf die notwendige höhere Tragkraft, sondern auch bei den Reifen ! Dazu kann Dir sicher die Firma, die die Luftfederung einbaut (Goldschmitt ??) Auskunft geben. Eventuell können die auch eine Messung der Achslast durchführen.

Gruß

Hans-Jürgen

Hallo Ulli,

mit dem Wiegen der Achslast ist es eigentlich ganz einfach - du brauchst eine Radlastwaage ( gibt bei der der Firma Reich in Wissenbach Hessen kostet ca 200 Euronen Und gibt es in zweiveerschiedenen Größen ) https://reich-web.com/produkte/fahrzeugzubehoer oder du fährst mal zu Autobahnpolizei und fragst die netten Beamten ob die dir deine Achsen ( Radlasten mal wiegen können ) die haben professionelle Radlastwaagen ( mobile).
Gruß Volker :raising_hand_man:t2:

Hallo lieber Volker,
dass ist eine gute Idee, vielen lieben Dank. Wir lasten unser womo in 14 Tagen auf 3850 kg auf. Dann werde ich mal die Autobahn Polizei aufsuchen. Danke Viele liebe Grüße! Ulli

Weiss jemand zufällig ob es bereits ein Urteil darüber gibt, welches Papier rechtsverbindlich ist?
Die bei der Übergabe des Fahrzeuges auf das Fahrzeug ausgestellte Bedienungsanleitung (enthält auch das Serviceheft) oder die Broschüre Technische Daten und Preisliste (die man nicht gelesen haben muss), aber inhaltlich in Bezug auf die Zuladung stark von einander abweichen.
Gruß Klaus

Normalerweise steht sowohl in den Prospekten als auch in den Bedienungsanleitungen im Kleingedruckten, dass Abweichungen von den angegebenen Gewichten vorbehalten sind.

Rechtsverbindlich sind demnach ausschließlich die Eintragungen in den offiziellen Fahrzeugdokumenten!

Da häufig das Leergewicht nicht in den Dokumenten steht, muss man das Neufahrzeug eben auf die Waage stellen und hat ungünstigstenfalls keine Zuladung mehr.
Traurig aber wahr!

Hallo Capitano69,
Du hast vollkommen recht, aber ich habe ein offizielles Dokument (Dethleffs Homologation) in dem die Masse des fahrbereiten Fahrzeuges (und dazu zählt nach EU-Norm DIN EN 1646-2 das Lehrgewicht , das Gewicht des Fahrers mit 75 kg und die Grundausstattung) mit 2820 kg angegeben ist und die tatsächliche Masse (Markise, Fahrradanhänger, Sat-Anlage) mit 2987 kg. Außerdem habe ich es schriftlich, dass jedes Fahrzeug vor Auslieferung gewogen wird. Demnach hätte ich also noch 512 kg Zuladungsreserve. Wenn man aber seitens des Herstellers in einem nicht kaufrelevanten Prospekt dann eine andere EU-Norm heranzieht und nur noch 20 l Wassertank anstatt 90% Wassertank zur Berechnung heranzieht hat man schnell über 100 kg weniger.

Das ist dann allerdings wirklich nicht korrekt!

Auch ich habe schon feststellen müssen, dass die Anbieter gerne noch für sie „günstigere“ Normen publizieren.
Beispiel: Im Prospekt vieler Autos stehen die Abgaswerte gem. NEFZ-Verfahren. Demnach wäre die Steuer gar nicht so hoch. Tatsächlich wird die Steuer heute nach den Werten des WLTP-Verfahrens berechnet, und da schaut die Sache schon anders aus!

Auch ich habe schon feststellen müssen, dass die Anbieter gerne noch für sie „günstigere“ Normen publizieren.

Und genau deshalb sollten wir alle dies Dinge hier öffentlich machen. Vielleicht hat schon jemand geklagt und gewonnen oder verloren.

In Deinem Fall würde ich prüfen lassen, ob hier arglistige Täuschung vorliegt.

Eine arglistige Täuschung liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Täuschung über Tatsachen vorsätzlich erfolgt, der Täuschende also weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum des Getäuschten führen werde. …

Nun, die Leute sind ja nicht dumm:
Im „Kleingedruckten“ (aber da muss man schon genau schauen) wird darauf hingewiesen.

So wie das eben auch die Hersteller unserer Freizeitfahrzeuge machen und „irgendwo versteckt“ auf die unterschiedlichen Normen verweisen.

Ich selbst bin nicht auf so etwas reingefallen (hab alles aufmerksam durchgelesen) und als Ruheständler genieße ich lieber meinen Lebensabend, anstatt Gerichtsverfahren gegen Konzerne anzustreben.
Ende August starten wir beispielsweise zu einer fast zweimonatigen Italienrundreise…

Da hast Du leider vollkommen recht, die Frage ist aber, ob das, was in einem offiziellen Dokument steht „Bedienungsanleitung und Serviceheft“, auf die Fahrgestellnummer deines Fahrzeuges ausgestellt ist und dir bei der Übergabe übergeben wurde, bindender ist als irgend eine Glanzbroschüre, die du nur durch Zufall mitgenommen hast.

als Ruheständler genieße ich lieber meinen Lebensabend, anstatt Gerichtsverfahren gegen Konzerne anzustreben.

Keine Angst, dass mache ich auch, aber dafür hat man ja eine Rechtsschutzversicherung und Anwälte, die dies für einen erledigen.

Ich versuche nur „Futter“ für die Anwälte zu sammeln und dafür hoffe ich die Schwarmintelligenz / Schwarmerfahrung (sprich Forum ) nutzen zu können.

Eigentlich möchte ich kein „Öl ins Feuer gießen“, aber die aktuellen Meldungen bestätigen leider die Erfahrungen vieler!

Tja, bei den Hymers ist das Problem mit den Gewichtsangaben nicht neu. In unserer Familie wurde 1995 ein Hymercar gekauft - das Fahrzeug war über 200 kg schwerer, als von Hymer angegeben. Es wurde dann kostenlos von Hymer von 3,3 auf 3,5 Tonnen aufgelastet. Lästig nur, wenn man dann mit der 3,5 t -Grenze in Konflikt kommt.