Fahrzeuggesamtgewicht

Richtig! noch problematischer war (ist?) die Situation bei Wohnwagen. Dort wird nur das zulässige Gesamtgewicht genannt; dafür haftet dann der Halter bzw. der Fahrer bei einer Kontrolle.
Wir hatten (ca. 2000) einen Wohnwagen mit 1.500 kg zul. Gesamtgewicht, der wog leer (!) schon über 1.400 kg, wie sich später herausstellte. Mit Gasflasche, etwas Unterwäsche, Wasser und einem Brot war der Wagen dann überlastet. Für die Auflastung auf 1.750 kg hat der „faire, ehrliche, renommierte“ Wohnwagenhändler aus Stuttgart-Weilimdorf dann 3.000 EUR kassiert. Ein halbes Jahr später habe ich dann vom Leiter des Kundendienstes des Wohnwagenherstellers erfahren, dass der Hersteller dem Händler die neue Achse kostenlos geliefert hat.
Seitdem empfehle ich allen Käufern von Wohnwagen grundsätzlich die erste Fahrt mit ihrem neuen Urlaubsdomizil zu einer öffentlichen Waage zu unternehmen.
(o: andreas